❤-lich Willkommen
Seelische Hochs und Tiefs kennt fast jeder Heranwachsende. Die
meisten kommen mit dem "Auf und Ab" ihres Seelenlebens sehr gut
alleine zurecht. Viele tauschen sich darüber mit ihren Eltern oder
Freunden aus und bekommen es dann wieder selbst in den Griff. Manchmal
reichen jedoch solche Gespräche mit vertrauten Personen nicht mehr
aus.
Ein vertrauensvoller Austausch mit jemandem, der die
Situation nicht kennt, gänzlich unabhängig ist und objektiv auch mal
aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachten kann, ist dann durchaus
sehr sinnvoll. Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist da
die ideale Ansprechpartnerin.
Die möglichen Sorgen- bzw.
Kummerthemen sind schier unendlich vielfältig. Manchmal sind es auch
Kombinationen aus mehreren. Die folgenden "Schlagworte" soll daher nur
beispielhaft verstanden werden:
- Traumatisierungen jeglicher Art
- Depressionen
- Ängste bzw. Phobien
- sozialer Rückzug
- Schlafstörungen
- Zwangsstörungen
- Esstörungen
- Tics
- Lern- und Leistungsprobleme
- Aufmerksamkeitsprobleme
- hyperaktives Verhalten
- Mobbing
- Schulangst bzw. -verweigerung
- selbstverletzendes Verhalten
- Einnässen bzw. -koten
- körperliche Probleme ohne organischen Befund
Team
Sabrina Weinmeister
Aus- und Weiterbildung
- Studium der Rehabilitationspsychologie und Abschluss als Diplom Reha-Psychologin
- Postgraduale Ausbildung und Abschluss als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Vertiefung Verhaltenstherapie
- Weiterbildung in „Spezielle Psychotraumatherapie mit Kindern und Jugendlichen“ (DeGPT) am Kinder Trauma Institut (KTI)
- Erwerb des Trainerscheins zur Durchführung des Trainingsprogramms „Mutig werden mit Til Tiger“
Werdegang
- Langjährige, klinische Erfahrung in der Vitos Klinik Bad Wilhelmshöhe, Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie als Psychologin sowie Psychotherapeutin
- Betreiberin einer Kostenerstattungspraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Schwerpunkt Verhaltenstherapie
- Seit Juli 2013 Kassenzulassung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Vertiefung Verhaltenstherapie und Eröffnung der heutigen Praxis
Projekte
- Freiwilligenarbeit in einem Waisenhaus sowie einer Klinik für Krebs-, HIV- bzw. Aids- und Tuberkulosepatienten in Quetzaltenango, Guatemala
- Begleitung eines Rehabilitationsprojekts in Kathmandu, Nepal
- Unterstützung der Datenerhebung zum Thema "Ruanda zwischen Trauma und Versöhnung. Eine empirische Untersuchung zum Einfluß von PTSD auf die Bereitschaft von Forgiveness und Reconciliation am Beispiel des Genocids" in Kigali
Mitgliedschaften
- Psychotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)
- Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV)
- Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatherapie (DeGPT)
- Koordinierungsgremium „Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen im Werra-Meißner-Kreis“
- Qualitätszirkel Psychotherapie Werra-Meißner
- „Runder Tisch gegen häusliche Gewalt und Beziehungsgewalt“ im Werra-Meißner-Kreis
Sonja Mann
Allgemein
- Lehramtsstudium für Haupt- und Realschulen in den Fächern Mathematik, ev. Religion, Politik und Wirtschaft an der Universität Kassel
- Nach Abschluss des Referendariats im Raum Marburg, Lehrerin an einer Gesamtschule im Werra-Meißner-Kreis
- Umorientierung in den psychosozialen Bereich
- Verheiratet und selbst Mutter von 3 Kindern
Tätigkeiten
- Unterstützung bei der Lese- bzw. Rechtschreib- und Rechenfertigkeitsdiagnostik
- Durchführung computergestützter Konzentrationsfähigkeitstest sowie anderer, anerkannter Verfahren zur Überprüfung der Konzentrationsleistung
- Entgegennahme von Anrufen und Beantwortung von Patientenfragen hinsichtlich administrativer Abläufe
Praxis
FAQ
von Kindern
Können wir auch alleine reden?
Ja. Wenn Du das möchtest, dann reden wir auch alleine und Deine Mama oder Dein Papa warten auf Dich.
Behalten Sie Geheimnisse für sich?
Ja, ich kann Geheimnisse ganz besonders gut für mich behalten. Aber manchmal gibt es besondere Geheimnisse, die ich mit Deiner Mama oder Deinem Papa besprechen muss. Aber das mache ich nicht hinter Deinem Rücken, sondern wir 2 reden vorher darüber miteinander, damit du verstehst, warum ich das machen muss.
Malen und spielen wir auch?
Ja, auf jeden Fall. Insbesondere zu Beginn der Therapie machen wir einen Notfallkoffer für Dich, der Dir helfen soll und da malen wir auch ganz viel
von Jugendlichen
Sind meine Eltern immer mit dabei?
Nein, Im Rahmen der probatorischen Stunden finden noch viele Stunden mit den Eltern zusammen statt, jedoch entscheidest Du als Jugendlicher, ob Deine Eltern im Gespräch anwesend sein oder draußen warten sollen. Im Rahmen der Therapie sind die Stunden fast ausschließlich mti Dir alleine, mit Deinen Eltern werden separate Termine vereinbart. Wenn es inhaltlich Sinn macht, machen wir auch Familiengespräche.
Verpasse ich wegen Terminen die Schule?
Ja, das kann leider passieren. Da mein Terminkalender sehr voll ist, kann es schon mal sein, dass Termine in die Schulzeit fallen. Du bekommst dann eine Entschuldigung für die verpasste Unterrichtsstunde von mir.
Wird meinen Eltern alles erzählt?
Nein, Das was in der Stunde gesagt wird unterliegt meiner Schweigepflicht. Es gibt jedoch auch ganz wenige Ausnahmen, aber die erkläre ich immer sehr ausführlich im Erstgespräch.
Können wir auch per Video chatten?
Ja, das ist möglich. Das würden wir dann im Einzelfall absprechen und es läuft über einen speziellen Anbieter, der für solch vertrauliche Dinge zertifiziert ist.
Werde ich "gesiezt" oder "geduzt"?
Das kommt auf Dich an. Ich bespreche diesen Punkt immer sehr ausführlich im Erstgespräch.
von Eltern
Wer trägt die Kosten?
Psychotherapie ist grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen somit
die Kassen die Kosten. Hierzu muss bei uns nur die Chipkarte
vorgelegt werden.
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen
erstatten in aller Regel die Kosten. Dies hängt zuletzt jedoch vom
Vertrag ab, den Sie mir Ihrer Versicherung geschlossen haben.
Setzen Sie sich mit Ihrer Kasse in Verbindung, um die
Antragsformulare anzufordern und die Rahmenbedingungen für die
Kostenerstattung einer sog. "ambulanten Verhaltenstherapie" für
Ihr Kind zu klären.
Bei Selbstzahlern richten sich die Kosten der Behandlung nach der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, Dauer und die
voraussichtlichen Kosten der Behandlung treffen wir vorab klare,
möglichst schriftliche Absprachen.
Bei Beamten übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die
Behandlung. Im Allgemeinen etwa 50% der Gesamtkosten. In jedem
Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme
der Beihilfestelle Ihrerseits schriftlich bestätigen zu lassen.
Müssen immer beide Eltern dabei sein?
Nein, es ist zu empfehlen, dass beim Erstgesrpäch beide Elternteile anwesend sind. Bei allen weiteren Terminen können wir das gerne im Einzelfall besprechen und vereinbaren.
Gibt es "Elterngespräche"?
Ja, im Rahmen der probatorischen Sitzungen werden Termine mit Ihnen als Eltern individuell vereibart. Bei einer Kurzzeittherapie werden max. 6 Stunden und bei einer Langzeittherapie max. 11 Stunden bei der Krankenkasse für Sie als Eltern beantragt.
Was ist bei getrennten Eltern?
Bei getrennt lebenden Elternteilen, die sich die elterliche Sorge teilen, ist das Einverständnis für die Behandlung beider Elternteile nötig. Bei getrennt lebenden Eltern, wo nur 1 Elternteil das alleinige Sorgerecht inne hat, benötigen wir auch nur von diesem die Zustimmung in die Behandlung.
Kontakt
Anschrift:
Psychotherapiepraxis S. Weinmeister
An den Anlagen 8b
37269 Eschwege
Tel.:
0 56 51 / 22 77 888
E-Mail:
kontakt(at)praxis-weinmeister.de
Termine:
nach Vereinbarung
So kommen wir Schritt-für-Schritt zusammen:
Bitte rufen Sie zunächst im Rahmen der
telefonischen Erreichbarkeit (jeden
Mittwoch
zwischen 12 und 13 Uhr) unter der Rufnummer
0 56 51 / 22 77 888 an.
Fr. Mann wird Ihren Anruf gerne entgegennehmen, administrative
Fragen beantworten und anschließend Ihre dort geschilderte
Problematik direkt mit Fr. Weinmeister besprechen. Sie erhalten
dann eine zeitnahe Rückmeldung über das weitere Vorgehen.
Es folgt ein sog. Erstgespräch mit Fr.
Weinmeister, wo festgestellt wird, ob ein therapeutischer Bedarf
besteht oder Sie bzw. Ihr Kind an einer anderen Stelle "besser
aufgehoben" ist. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier
können Sie gern auch schon die ersten fachlichen Fragen stellen.
Ebenso werden Sie hier über den weiteren Verlauf aufgeklärt. Sie
benötigen hierzu keine Überweisung vom Haus- oder
Facharzt, die Versichertenkarte reicht aus.
Die anschließenden, sog.
probatorischen Sitzungen werden dafür genutzt
zu klären, ob eine Richtlinienpsychotherapie indiziert ist, das
Verhältnis bzw. "die Chemie" zwischen Fr. Weinmeister und dem
Patienten bzw. der Patientin stimmt und
alle notwendigen diagnostischen Verfahren und
Tests durchgeführt. Natürlich können Sie hier auch noch
weitere Fragen stellen.
Den Abschluss bildet die Erstellung einer
Diagnose, die als Grundlage des weiteren Handelns dient.
In Abhängigkeit der gestellten Diagnose wird im letzten Schritt ein Behandlungsplan erarbeitet. Dieser kann entweder eine Kurzzeittherapie (24 Einzelstunden + 6 Bezugspersonstunden) oder eine Langzeittherapie (60 Einzelstunden + 11 Bezugspersonenstunden) umfassen und wird schließlich bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Nach dessen Genehmigung kann die eigentliche Therapie dann starten.