"Man darf nicht verlernen, die Welt mit den Augen eines Kindes zu sehen." 

— Henri Matisse, franz. Maler (1869 - 1954)

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Seelische Hochs und Tiefs kennt fast jeder Heranwachsende. Die meisten kommen mit dem "Auf und Ab" ihres Seelenlebens sehr gut alleine zurecht. Viele tauschen sich darüber mit ihren Eltern oder ihren Freunden aus und bekommen es dann wieder selbst in den Griff. Manchmal reichen jedoch solche Gespräche mit vertrauten Personen nicht mehr aus.
Ein vertrauensvoller Austausch mit jemandem, der die Situation nicht kennt, gänzlich unabhängig ist und objektiv auch mal aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachten kann, ist dann durchaus sehr sinnvoll. Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist da die ideale Ansprechpartnerin.
Die möglichen Sorgen- bzw. Kummerthemen sind schier unendlich vielfältig. Manchmal sind es auch Kombinationen aus mehreren. Die folgenden "Schlagworte" soll daher nur beispielhaft verstanden werden:

  • Traumatisierungen (Gewalt, sexueller Missbrauch, Unfall, Trauer)
  • Depressionen
  • Ängste bzw. Phobien
  • sozialer Rückzug
  • Schlafstörungen
  • Zwangsstörungen
  • Esstörungen
  • Tics
  • Lern- und Leistungsprobleme
  • Aufmerksamkeitsprobleme
  • hyperaktives Verhalten
  • Mobbing
  • Schulangst bzw -verweigerung
  • selbstverletzendes Verhalten
  • Einnässen bzw. -koten
  • körperliche Probleme ohne organischen Befund

Team

Bild von Sabrina Weinmeister

Sabrina Weinmeister

Aus- und Weiterbildung

  • Studium der Rehabilitationspsychologie und Abschluss als Diplom Reha-Psychologin
  • Postgraduale Ausbildung und Abschluss als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Vertiefung Verhaltenstherapie
  • Weiterbildung in „Spezielle Psychotraumatherapie mit Kindern und Jugendlichen“ (DeGPT) am Kinder Trauma Institut (KTI)
  • Erwerb des Trainerscheins zur Durchführung des Trainingsprogramms „Mutig werden mit Til Tiger“

Werdegang

  • Langjährige, klinische Erfahrung in der Vitos Klinik Bad Wilhelmshöhe, Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie als Psychologin sowie Psychotherapeutin
  • Betreiberin einer Kostenerstattungspraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Schwerpunkt Verhaltenstherapie
  • Seit Juli 2013 Kassenzulassung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Vertiefung Verhaltenstherapie und Eröffnung der heutigen Praxis

Projekte

  • Freiwilligenarbeit in einem Waisenhaus sowie einer Klinik für Krebs-, HIV- bzw. Aids- und Tuberkulosepatienten in Quetzaltenango, Guatemala
  • Begleitung eines Rehabilitationsprojekts in Kathmandu, Nepal
  • Unterstützung der Datenerhebung zum Thema "Ruanda zwischen Trauma und Versöhnung. Eine empirische Untersuchung zum Einfluß von PTSD auf die Bereitschaft von Forgiveness und Reconciliation am Beispiel des Genocids" in Kigali

Mitgliedschaften

  • Psychotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)
  • Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV)
  • Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatherapie (DeGPT)
  • Koordinierungsgremium „Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen im Werra-Meißner-Kreis“
  • Qualitätszirkel Psychotherapie Werra-Meißner
  • „Runder Tisch gegen häusliche Gewalt und Beziehungsgewalt“ im Werra-Meißner-Kreis
Bild von Katja Buchenau

Katja Buchenau

Allgemein

  • Ausbildung zur Verlagskauffrau mit kurzzeitiger Tätigkeit und anschließender Umorientierung in den psychosozialen Bereich
  • Langjährige Erfahrung in der Test-Assistenz und seit Gründung der Praxis fester Bestandteil des Teams
  • Verheiratet und selbst Mutter von 2 Kindern

Tätigkeiten

  • Unterstützung bei der Lese- bzw. Rechtschreib- und Rechenfertigkeitsdiagnostik
  • Durchführung computergestützter Konzentrationsfähigkeitstest sowie anderer, anerkannter Verfahren zur Überprüfung der Konzentrationsleistung
  • Entgegennahme von Anrufen und Beantwortung von Patientenfragen hinsichtlich administrativer Abläufe

Praxis

FAQ

von Kindern

Können wir auch alleine reden?

Ja. Wenn Du das möchtest, dann reden wir auch alleine und Deine Mama oder Dein Papa warten auf Dich.

Behalten Sie Geheimnisse für sich?

Ja, ich kann Geheimnisse ganz besonders gut für mich behalten. Aber manchmal gibt es besondere Geheimnisse, die ich mit Deiner Mama oder Deinem Papa besprechen muss. Aber das mache ich nicht hinter Deinem Rücken, sondern wir 2 reden vorher darüber miteinander, damit du verstehst, warum ich das machen muss.

Malen und spielen wir auch?

Ja, auf jeden Fall. Insbesondere zu Beginn der Therapie machen wir einen Notfallkoffer für Dich, der Dir helfen soll und da malen wir auch ganz viel

von Jugendlichen

Sind meine Eltern immer mit dabei?

Nein, Im Rahmen der probatorischen Stunden finden noch viele Stunden mit den Eltern zusammen statt, jedoch entscheidest Du als Jugendlicher, ob Deine Eltern im Gespräch anwesend sein oder draußen warten sollen. Im Rahmen der Therapie sind die Stunden fast ausschließlich mti Dir alleine, mit Deinen Eltern werden separate Termine vereinbart. Wenn es inhaltlich Sinn macht, machen wir auch Familiengespräche.

Verpasse ich wegen Terminen die Schule?

Ja, das kann leider passieren. Da mein Terminkalender sehr voll ist, kann es schon mal sein, dass Termine in die Schulzeit fallen. Du bekommst dann eine Entschuldigung für die verpasste Unterrichtsstunde von mir.

Wird meinen Eltern alles erzählt?

Nein, Das was in der Stunde gesagt wird unterliegt meiner Schweigepflicht. Es gibt jedoch auch ganz wenige Ausnahmen, aber die erkläre ich immer sehr ausführlich im Erstgespräch.

Können wir auch per Video chatten?

Ja, das ist möglich. Das würden wir dann im Einzelfall absprechen und es läuft über einen speziellen Anbieter, der für solch vertrauliche Dinge zertifiziert ist.

Werde ich "gesiezt" oder "geduzt"?

Das kommt auf Dich an. Ich bespreche diesen Punkt immer sehr ausführlich im Erstgespräch.

von Eltern

Wer trägt die Kosten?

Psychotherapie ist grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen somit die Kassen die Kosten. Hierzu muss bei uns nur die Chipkarte vorgelegt werden.
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstatten in aller Regel die Kosten. Dies hängt zuletzt jedoch vom Vertrag ab, den Sie mir Ihrer Versicherung geschlossen haben. Setzen Sie sich mit Ihrer Kasse in Verbindung, um die Antragsformulare anzufordern und die Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung einer sog. "ambulanten Verhaltenstherapie" für Ihr Kind zu klären.
Bei Selbstzahlern richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, Dauer und die voraussichtlichen Kosten der Behandlung treffen wir vorab klare, möglichst schriftliche Absprachen.
Bei Beamten übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung. Im Allgemeinen etwa 50% der Gesamtkosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme der Beihilfestelle Ihrerseits schriftlich bestätigen zu lassen.

Müssen immer beide Eltern dabei sein?

Nein, es ist zu empfehlen, dass beim Erstgesrpäch beide Elternteile anwesend sind. Bei allen weiteren Terminen können wir das gerne im Einzelfall besprechen und vereinbaren.

Gibt es "Elterngespräche"?

Ja, im Rahmen der probatorischen Sitzungen werden Termine mit Ihnen als Eltern individuell vereibart. Bei einer Kurzzeittherapie werden max. 6 Stunden und bei einer Langzeittherapie max. 11 Stunden bei der Krankenkasse für Sie als Eltern beantragt.

Was ist bei getrennten Eltern?

Bei getrennt lebenden Elternteilen, die sich die elterliche Sorge teilen, ist das Einverständnis für die Behandlung beider Elternteile nötig. Bei getrennt lebenden Eltern, wo nur 1 Elternteil das alleinige Sorgerecht inne hat, benötigen wir auch nur von diesem die Zustimmung in die Behandlung.

Kontakt

Anschrift:

Psychotherapiepraxis S. Weinmeister
An den Anlagen 8b
37269 Eschwege

Tel.:

0 56 51 / 22 77 888

E-Mail:

kontakt(at)praxis-weinmeister.de

Termine:

nach Vereinbarung

So kommen wir Schritt-für-Schritt zusammen:

Bitte rufen Sie zunächst im Rahmen der "telefonischen Erreichbarkeit" (jeden Dienstag zwischen 16:15 Uhr und 17:45 Uhr) unter der Rufnummer 0 56 51 / 22 77 888 an.
Frau Buchenau wird Ihren Anruf gerne entgegennehmen, administrative Fragen beantworten und anschließend Ihre dort geschilderte Problematik direkt mit Frau Weinmeister besprechen. Sie erhalten dann eine zeitnahe Rückmeldung über das weitere Vorgehen.

Es folgt ein sog. "Erstgespräch" mit Frau Weinmeister, wo festgestellt wird, ob ein therapeutischer Bedarf besteht oder Sie bzw. Ihr Kind an einer anderen Stelle "besser aufgehoben" ist. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Hier können Sie gern auch schon die ersten fachlichen Fragen stellen.
Ebenso werden Sie hier über den weiteren Verlauf aufgeklärt. Sie benötigen hierzu keine Überweisung vom Haus- oder Facharzt, die Versichertenkarte reicht aus.

Die anschließenden, sog. "probatorischen Sitzungen" werden dafür genutzt zu klären, ob eine sog. "Richtlinienpsychotherapie" indiziert ist, das Verhältnis bzw. "die Chemie" zwischen Frau Weinmeister und dem Patienten bzw. der Patientin stimmt und alle notwendigen diagnostischen Verfahren und Tests durchgeführt. Natürlich können Sie hier auch noch weitere fachliche Fragen stellen.
Den Abschluss bildet die Erstellung einer Diagnose, die als Grundlage des weiteren Handelns dient.

In Abhängigkeit der gestellten Diagnose wird im letzten Schritt ein Behandlungsplan erarbeitet. Dieser kann entweder eine sog. "Kurzzeittherapie" (24 Einzelstunden + 6 Bezugspersonstunden) oder eine Langzeittherapie (60 Einzelstunden + 11 Bezugspersonenstunden) umfassen und wird schließlich bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Nach dessen Genehmigung kann die eigentliche Therapie dann starten.